Tag des Artenschutzes |
Der 3. März steht ganz im Zeichen der Artenvielfalt, seit 2013 findet der Tag des Artenschutzes immer am 3. März statt. Denn mit dem von den Vereinten Nationen initiierten Tag des Artenschutzes soll heute zum einen das öffentliche Bewusstsein für dieses Thema in den Vordergrund gerückt, zum anderen an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES (engl. Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) am 3. März 1973 erinnert werden.
Die Wahl des 3. März als Datum des internationalen Tags des Artenschutzes erinnert an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES am 3. März 1973.
CITES verfolgt(e) das Ziel, wild lebende Tier- und Pflanzenarten in ihren natürlichen Lebensräumen vor Übergriffen durch Handelsinteressen zu schützen und diesen Schutz durch die internationale Staatengemeinschaft zu forcieren. Damit das Abkommen und seine Regelungen mit aktuellen Entwicklungen Schritt halten können, überprüfen die Vertreter der 179 Unterzeichnerstaaten (Stand Oktober 2013) die Inhalte im Rahmen regelmäßiger Tagungen, um diese ggf. auf Auftrag ändern zu können. Die jeweiligen Zuständigkeiten werden von den unterzeichnenden Staaten unterschiedlich geregelt.
Artenvielfalt und die Dringlichkeit des Artenschutzes. Zwar verweisen relativ sorglose Zeitgenossen gerne darauf hin, dass streng evolutionshistorisch Arten immer wieder von der Bildfläche verschwunden sind und bei einer geschätzten Zahl zwischen 10 und
20 Millionen verschiedener Arten immer noch genügend Vielfalt auf dem Planeten Erde gegeben sei, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die noch relativ junge Spezies Mensch offensichtlich einen entscheiden Anteil daran hat, dass diese Zahl einem dramatischen Rückgang unterliegt. So sterben derzeit – weltweit gesehen – jedes Jahr etwas 1000x mehr Arten als dies unter natürlichen Umständen der Fall sein würde. Vor diesem Hintergrund hat sich der Artenschutz die Bewahrung dieser Vielfalt wild lebender Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume auf die Fahnen geschrieben.
Quelle: https://www.kuriose-feiertage.de/tag-des-artenschutzes/
Persönliche Ergänzung |
Hinweis:
Die folgenden Zeilen entsprechen, sofern nicht mit Quellen belegt, meiner persönlichen Meinung.
Es ist daher möglich, dass Erfahrungen und Meinungen anderer Menschen abweicht.
Die Einführung der Cites und die Wichtigkeit des Artenschutzes möchte ich in keinster Weise abstreiten, denn Ziel ist es, die Entnahme aus der freien Wildbahn und den illegalen Handel einzudämmen. Das heißt, der Artenschutz bedeutet kurz gefasst lediglich, zumindest in Bezug auf die Griechische Landschildkröte, dass der illegale Handel eingedämmt werden soll. Es geht weder um den Schutz des Lebensraumes, noch um den Schutz in Gefangenschaft. In natürliche Lebensräume dringen Menschen immer mehr ein, Nutztierhaltung, Landwirtschaft, Schädlingsbekämpfung, Tourismus, Brandrodung und vieles mehr gefährden die wundervollen Tiere, während einige der bemühten Schutzstationen zu wenig Kenntnis haben und mit der Fütterung von Salaten und Gemüse ihnen nicht unbedingt einen Gefallen tun. Wenn wir uns die artgeschützten Tiere in Gefangenschaft anschauen, tun wir nur wenig wirklich aktiv dafür, die Arten zumindest hier bei uns zu schützen, sie reinrassig zu züchten und artgerecht zu pflegen. Ein tatsächlicher Artenschutz findet, wenn überhaupt, nur auf dem Papier statt. Und das Papier ist wichtiger als der tatsächliche Artenschutz.
Es gibt immer mehr Mischlinge, ... während reinrassige Arten immer seltener werden und viele Schildkrötenhalter nicht einmal wissen, dass es - in Bezug auf die Europäischen Landschildkröten- überhaupt verschiedene Arten und Unterarten gibt. Viele werden in winzigen Terrarien zu Tode geliebt, in Einzelhaft vegetieren sie vor sich hin und müssen das Leid massiven Parasitenbefalls als Folge falscher Ernährung hinnehmen. Fehlende Winterstarre oder der Verzicht auf Technik machen das Leid nicht besser. Dass und warum solche Tiere leiden und sterben, scheint die Artenschutzmitarbeiter kaum zu interessieren, denn dort kennt man sich oftmals mehr mit den Papieren als mit den tatsächlichen Bedürfnissen aus. Zudem hat man auf diversen Internetplattformen das Verbot des Verkaufs umgesetzt, sodass all jene, die sich ihrer Haltung bewusst geworden und nicht verbessern können, sich nicht einmal mehr von ihren Tieren trennen können, da die Suche nach einem neuen Zuhause stark erschwert wird. Und zu guter letzt werden Schildkröten beschlagnahmt, welche -warum auch immer- keine Papiere haben, während die mit Papieren weiter legal gequält werden dürfen. Denn die Mindestanforderungen an die Pflege sind lächerlich gering und haben weder etwas mit Artenschutz zu tun noch tun sie sonst irgendwie den Tieren gut.
Was genau meine ich damit?
Nun, die Behörden müssen überprüfen, ob die Papiere vorhanden, die artgeschützten Tiere gemeldet und regelmäßig fotografiert werden. Außerdem müssen die Mindestanforderungen an die Haltung für
Reptilien eingehalten werden. Soweit völlig in Ordnung, denn so wie wir unseren Personalausweis besitzen und aktualisieren müssen, ist es für unsere Schildkröten, mit dem Hintergrund, den
illegalen Handel einzudämmen und die Entnahme aus freier Wildbahn zu verbieten, völlig in Ordnung. In der Praxis aber absolute Katastrophe. Glaubt mir, ich habe im Laufe meiner vielen Jahre mit
etlichen Haltern zu tun gehabt, weshalb ich weiß, wovon ich spreche. Es gibt sooooo viele Schildkröten, die nicht gemeldet sind, ... oder die Fotos nicht aktualisiert. Oder nach einem Umzug nicht
umgemeldet, nach Verkauf nicht abgemeldet und Nachzuchten heimlich gehalten werden. Oder aber sie haben doch eine aus dem Urlaub mitgenommen. Gerettet heißt es dann, von der Straße zum Beispiel,
damit sie nicht überfahren wird. Warum werden sie nicht gemeldet? Weil die meisten Halter nichts davon wissen, und wenn doch, dann haben sie entweder Angst, ihre Lieblinge zu verlieren oder aber
wenn nicht, dass sie einfach bei diesem Behördendschungel nicht durchblicken, an wen sie sich wenden sollen. Denn auch wenn der Überbegriff "Naturschutzbehörde" (DE) oder "Bezirkshauptmannschaft"
(AT) oft (nicht immer) stimmen mag, so wissen innerhalb dieser Behörden, wenn man nicht den genauen Ansprechpartner kennt, die Mitarbeiter nicht einmal, dass es überhaupt eine solche Abteilung
gibt, selbst die Verkäufer in Zoofachhandlungen, die die Cites aushändigen, können bei Nachfrage oft nicht aushelfen. Also selbst bemühte Schildkrötenhalter stoßen erst einmal auf unkundige
Menschen. Man muss also hartnäckig dran bleiben, und wirklich "belohnt" wird man für diese Mühe nicht unbedingt.
Wenn man nun Schildkröten hat, diese jedoch ohne Papiere (zum Beispiel Fundtier, geerbtes Tier, ehemaliger Wildfang zu Zeiten als es noch erlaubt war, oder oder oder), nun aber die Schildkröte
anmelden möchte, beginnt ein absurdes Verfahren. Die Papiere stehen über alles. Und da das Gesetz besagt, dass eine Haltung ohne diese nicht erlaubt ist, geschieht nun Folgendes: In den meisten
Fällen werden Tiere beschlagnahmt, das heißt, sie gehen in den Besitz der Behörden über. Ob man sein Tier tatsächlich verliert, hängt vom Bundesland und Mitarbeiter ab. In den seltensten Fällen
werden die Tiere tatsächlich entzogen, aber solche Fälle gibt es, insbesondere in Niedersachsen ein Problem. Die Tiere werden weg genommen und in (uns unbekannten) Pflegestellen untergebracht.
Sie werden aber, zumindest nach Nachfrage mir so erklärt, nicht weiter vermittelt. Ich persönlich stelle mir ja die Frage, was mit all den Schildkröten passiert, wenn eine Behörde, die selbst
Papiere ausstellen kann, Schildkröten "überall" einsammelt, jedoch offiziell nicht weiter vermittelt. Ich möchte nichts unterstellen, aber es erscheint mir schon sehr merkwürdig. Nun gut, was
solls. Ein Halter also, der seine Tiere artgerecht pflegt und seiner Pflicht nachkommen möchte, verliert seine Tiere nun. Aber wie gesagt, die wenigsten werden eingesammelt. Die meisten
verbleiben beim Besitzer und bekommen sogenannte Überlassungspapiere. Das heißt, die "Pflegestelle" ist man nun selbst. Man pflegt (seine eigentlich eigene) Schildkröte im Auftrag/ Kooperation
mit der Behörde, es ändert sich eigentlich nichts, außer auf dem Papier. Erst nach Ablauf einer gewissen Frist geht sie in das Eigentum über. Auch dann ändert sich nur das Papier, nicht aber die
Praxis oder das Wohl des Tieres. Die Dauer ist trotz EU weiten Gesetzes sehr individuell geregelt, von wenigen Wochen bis hin zu 20 Jahren habe ich schon allerlei erlebt.
Aber selbst im Falle eines menschlichen Todes darf je nach Bundesland eine Schildkröte nicht einmal vererbt werden. Ich hatte mal einen Fall, wo ein liebevoller Schildkrötenhalter, der seine
Tiere wirklich wunderbar pflegt, mich als Erbin eintragen wollte, obwohl er selbst noch kerngesund war. Aber er wollte ein gutes Zuhause für seine Tiere wissen. Die Behörde hatte dies verweigert.
Da die Tiere keine Cites hatten (wohl aber gemeldet und regelmäßig fotografiert), dürfte ich diese angeblich nach seinem Tode nicht vererbt bekommen. Ob das Gesetz wirklich so auch gegriffen
hätte, das weiß ich nicht, der Kontakt ist mit der Zeit ausgelaufen, aber allein diese Aussage sagt schon viel darüber aus, wie viel Wert wirklich auf das Wohl der Tiere gelegt wird.
Zusammen gefasst: Schildkröten, die nicht illegal gehandelt wurden, sondern einfach aus verschiedenen, unbeabsichtigten Umständen keine Cites haben, gehen, zeitlich
befristet oder dauerhaft, in den Besitz der Behörde über. Der tatsächliche Artenschutz, nämlich die Art zu schützen, wird aus meiner Sicht vernachlässigt. In Gefangenschaft ebenso wie in freier
Wildbahn. Man beurteilt nicht nach der Haltung, sondern nach Papieren. Während also jemand mit perfekter Haltung die Gefahr eingeht, durch Einsicht seine Tiere zu verlieren, dürfen all jene, die
ihre Tiere in Einzelhaft, Terrarien und Falschfutter zu Tode pflegen, weiterhin ihre Tiere behalten. Denn die Papiere passen. Und während in Habitaten die Entnahme aus der Natur (zum Glück)
verboten ist, darf die Natur dort weiterhin ganz legal gebrandrodet, gebaut und zerstört werden. Schildkröten gelten dort als Schädling, und so werden sie auch behandelt. Obwohl sie gefährdet
sind.
Haltung |
Wie wir bereits erfahren haben, sind Papiere wichtiger als die Haltung. Also das Terrarienbild hier mit Cites hat mehr Bedeutung als das Bild der Außenhaltung ohne Cites. Zum Wohle des
Artenschutzes natürlich.
Aber was genau bedeutet eigentlich eine artgerechte Haltung? Gehen wir mal von drei Schildkröten aus. Laut österreichischer Tierhaltungsverordnung finden Jungtiere Platz auf 90cm² bzw. 1,80m², eine adulte dreier
Gruppe hingegen braucht nur 3m² Platz. Auch wenn es Mindestmaße sind, bedeutet es, dass eine Haltung auf diesem engen Raum angeblich einer artgerechten Haltung entspricht. Werfen
wir ein Blick in die Realität. Schildkröten, die ihre aufgenommene Energie (Nahrung) nicht in Körperwärme umwandeln können, verbrauchen diese zum großen Teil in Form von Bewegung. Was passiert
wohl, wenn Schildkröten auf diesem engen Raum sich kaum bewegen und somit fast alles an aufgenommener Energie nicht durch Bewegung verbrauchen? Sie wird umgewandelt in Wachstum. Die Schildkröten
wachsen zu schnell und werden krank. Dazu kommt natürlich das Wohlbefinden, denn wer ist denn schon zufrieden, wenn er gefühlt sich nur um sich selbst drehen kann und entweder völlig isoliert
allein lebt oder dem anderen permanent auf der Pelle hockt? Es kommt Unzufriedenheit auf, die sich in Einzelhaltung (welche im Gesetz nicht abgelehnt wird, aber eben nicht artgerecht ist) durch
unnatürliche Verhaltensmuster äußern, während in Gruppenhaltung die Schildkröten in Unverträglichkeit sich permanent verletzen und stressen. Und genau solche "Störenfriede" werden abgegeben und
überlasten den Markt. Denn wer will schon Schildkröten aufnehmen, die unnatürliche Verhaltensformen an den Tag legen und Artgenossen stressen? Die Auffangstationen platzen aus allen Nähten und
Fundtiere haben zum Teil anscheinend keinen Besitzer.
Wenn wir uns die Mindestmaße anschauen von jenen, denen das Wohl der Tiere wirklich am Herzen liegt, sieht das Ganze anders aus. Anstelle der winzigen 2m² für Jungtiere wird mindestens das
Doppelte empfohlen. Bei adulten Tieren, wenn wir bei einer dreiköpfigen Beispielgruppe bleiben, werden anstelle der 3m² sogar 30m² empfohlen, viele würden auch dies als viel zu klein betrachten.
Man muss kein Experte auf dem Gebiet sein, um zu erkennen, dass adulte Schildkröten sich auf 30m² deutlich besser austoben können und somit Gesundheit und Wohlbefinden gefördert wird. Was ist
also wirklicher Artenschutz, das Einsperren auf 1-3m² oder ein wildes Flair auf 4-30m² ?
Du antwortest mit "Viele Schildkrötenhalter haben so viel Platz nicht!" Na dann ist die Antwort ganz einfach: wer den Platz nicht hat, darf die Art nicht pflegen. Nicht das Tier
muss sich dem Menschen anpassen, sondern der Mensch die Bedürfnisse der Tiere erfüllen. Geht das nicht, ist es die falsche Tierart!
Laut gesetzlicher Lage ist ein Zimmerterrarium anscheinend völlig in Ordnung. Es wird nicht festgehalten, warum oder wie lange dies praktiziert werden darf oder soll. Auch hier können wir Dank
zahlreicher persönlicher Erfahrungen, Statistiken, Tierarztberichten und Sektionsergebnissen festhalten, dass die Terrarienhaltung gesundheitsschädlich ist. Temperaturen,
Bewegungsmangel und Kunstlicht fördern schnelles Wachstum, Krankheit und verkürzen die Lebenserwartung. Obwohl man also weiß, dass diese Haltung schädlich ist, ist sie bei artgeschützten Tieren
sogar im Gesetz erlaubt. Und nicht nur, dass diese Haltung erlaubt ist, man darf mit solchen Tieren auch noch züchten und diese geschwächten Nachkommen weiter verkaufen. Aus meiner Sicht ist dies
legale Tierquälerei.
Nochmal wiederholt: Wir sprechen nicht von "irgendeinem" Tier (auch wenn jedes Tier Tierwohl verdient hat), wir sprechen hier von artgeschützten Tieren. Welche Art von
Artenschutz soll das sein, wenn jene Tiere aus artgerechter Haltung als Folge unzureichender Papiere entzogen werden (dürfen), während jene aus schädlicher Haltung sogar zur Zucht missbraucht
werden dürfen?
Temperaturen |
Griechische Landschildkröten brauchen Temperaturen, die dem mediterranen Lebensraum, dem Tages- und Nachtrhythmus und den Jahreszeiten angepasst sind. Dass die Nachtabsenkung und Winterruhe im
Gesetz festgehalten ist, ist löblich, genau betrachtet aber auch hier wieder fern ab der Realität. Man spricht von 25-30°C Lufttemperatur. Auch hier wieder praktisch nachgewiesen, dürfen wir
festhalten, dass Dauerwärme, auch mit Nachtabsenkung, schädlich ist. Genau diese Temperaturen werden im Terrarium erzeugt und haben nichts mit dem Vorbild der Natur zu tun. Auch wenn wir mit
Technik ausbessern müssen, ist es absolut unnatürlich und ungesund, je nach Jahreszeit, eine Dauerwärme von über 25°C zu erzeugen.
Interessant ist hierbei, dass das Gesetz Unterschiede macht je nach Haltungsort. Während man also drinnen über 25°C bieten soll, werden draußen mind. 15°C empfohlen. Auch hier wieder dürfen
wir festhalten: Würden wir unsere Tiere dauerhaft bei 15°C halten, würde diese sogenannte Kalthaltung enorme Schäden zur Folge haben, insbesondere die Niere wird einen langen Leidensweg entstehen
lassen. Wo genau besteht hier nochmal ein Artenschutz? Was genau soll die Art schützen, wenn wir es drinnen zu warm, draußen zu kalt zumuten dürfen?
Im Gesetz steht nirgends der Hinweis zum Jahresverlauf. Es ist also durchaus erlaubt, Schildkröten außerhalb der Winterruhe bei dauerhaften 30°C zu halten, oder dauerhaften 15°C (mit
Nachtabsenkung). Während bei der Zimmerhaltung die Wärmelampe nötig sein soll, wird sie bei der Außenhaltung trotz besagten Schutzhauses nicht erwähnt. Also drinnen, wo es eh schon viel zu warm
ist, braucht man demzufolge eine Wärmelampe, draußen, wo es -je nach Jahreszeit- zu kalt ist, wird keine Technik erwähnt.
Nicht falsch verstehen: Wärmelampe, Wärme und "Kälte" ist wichtig. Aber eben nicht pauschalisiert, sondern der Jahreszeit angepasst.
Laut Gesetz soll man ein trockenes Substrat verwenden, welches in der Außenhaltung nicht näher beschrieben wurde. Trocken ist aber weder natürlich noch gesund. Das Mikroklima im natürlichen
Lebensraum ist nämlich feucht, fördert den Flüssigkeitshaushalt und glattes Panzerwachstum.
Inserate und Fundtiere |
Seit einigen Jahren ist es verboten, Tiere zu inserieren, um sie zu verkaufen, insbesondere bei artgeschützten Tieren ist dieser Schritt extrem schwer. Ziel sollte es sein, mit dieser Maßnahme
den illegalen Handel einzudämmen.
Wie sieht es in der Praxis aus? Schildkröten haben bei artgerechter Haltung durchaus eine Lebenserwartung dem eines Menschen, vermutlich sogar darüber hinaus. Aber welcher Mensch kann denn
sein ganzes Leben so planen, dass er immer seinen Tieren gerecht wird? Richtig, niemand. Auch wenn es die Vernunft verlangt, kommt es manchmal anders. Ob Umzug, Scheidung, Kündigung, finanzielle
Notlage, Krankheit, ... es gibt so viele Situationen, wo es dann doch besser ist, zum Wohle der Tiere, nach einem neuen Zuhause zu schauen. Doch wie findet man ein neues zuhause? Auf den meisten
Plattformen ist es verboten worden, und die wenigen übrigen verlangen einen Nachweis. Den bekommt man aber nur, wenn man die Papiere hat, wo der Kreislauf wieder seinen Anfang nimmt. In meinem
Beispiel: Ich habe Importtiere aus den 50er Jahren, somit keine Cites, da die Tiere älter sind als das Gesetz. Im Jahr 2023/ 2024 stand ich kurz vor der Obdachlosigkeit und finanziellem Ruin. Ich
hatte die Eier nicht alle gefunden, und nun plötzlich viele ungeplante Nachzuchten. Aufgrund des Umzuges konnte ich ihnen nicht gerecht werden und wollte sie abgeben. Trotz Nachfrage um Sonder-
und Ausnahmegenehmigung wurde es mir ausdrücklich verboten, sie zu inserieren. Die Folge: Meine Schildkröten wurden nicht artgerecht gehalten. Auf einer Terrasse parkten meine adulten
Schildkröten, die Nachzuchten in einer Kiste. Auffangstation war zu weit weg und somit nicht finanzierbar für mich. Das gilt auch für Tierarztbesuche: Entwurmung und andere Untersuchungen wären
nötig, die ich mir nicht leisten konnte. Ein Tier verstarb in dieser Zeit. Meine Tiere haben gelitten, weil meine dringende Suche nach einem Zuhause, und wenn es nur ein Übergang darstellte,
verboten wurde. Nochmal gefragt: Worin genau besteht hier der Artenschutz?
Bald bin ich umgezogen, habe einen kleinen Stadtgarten beziehen dürfen. Doch mangels Geld musste ich aus den wenigen Materialien, die ich hatte, ein Notgehege basteln. Ein Schlupfloch hatte zur
Folge, dass über 10 Tiere entlaufen sind. Dank meiner langsam stabilisierenden Lebensumstände konnte ich das Gehege verbessern und den Umständen entsprechend als artgerecht betrachten. Nicht
perfekt, aber auch nicht so schlimm als dass ich sie abgeben müsste. Nun aber passiert Folgendes: jetzt plötzlich stattet die Behörde mir einen Besuch ab und fragt mich allen Ernstes, ob ich mich
mit Schildkröten überhaupt genug auskenne, wenn so viele abhanden kommen, während sie zeitgleich das Aussetzen eines nicht hier heimischen Fundtieres in selber Gemeinde sogar mehr oder weniger
lobt. Auch hier wieder wurde ich "bestraft", weil ich meine vermissten Tiere behördlich gemeldet hatte. Hätte ich sie nicht gemeldet, wäre nichts aufgefallen und ich hätte mir irgendwelche
komischen Belehrungen sparen können. Als ich Hilfe brauchte, verwehrte man sie. Als ich wieder stabil war, warf man mir Unwissenheit vor. Was genau ist hierbei Artenschutz? Hilfe abzulehnen, wenn
man sie braucht, jene Haltung, die artgerecht abläuft, anzuzweifeln, während falsche Haltung durch Verbot des Inserierens sogar gefördert wird?
Und wo genau kommen eigentlich die ganzen Fundtiere her? Hat sich vielleicht irgendjemand gefragt, was die Menschen machen, die nicht wie ich ihre Tiere halten können? Wenn jemand eben keine
Terrasse und keinen Garten hat? In der Studentenwohnung frei rum laufen oder während eines 6-wöchigen Krankenhausaufenthaltes allein zurück lassen? Ich bin überzeugt davon, dass sich viele
Fundtiere vermeiden ließen, wenn man das Inserieren erlauben würde. Nicht jedes Fundtier ist ungewollt. Ja es gibt, wie ich, genug Besitzer, die ihre Tiere vermissen. Und es gibt jene, die
böswillig die Tiere aussetzen. Aber es gibt, davon bin ich überzeugt, genug Menschen, die die Tiere aus Verzweiflung aussetzen. Weil Auffangstationen voll oder zu weit weg sind und das Inserieren
verboten wurde. Der einzige Weg, den Tieren irgendwie "Gutes" zu tun, ist das Aussetzen. Denn zwischen Wald und Wiese geht es ihnen dann doch besser als zwischen Wohn- und Badezimmer auf dem
Fußboden oder allein während der Geschäftsreise. Das soll das Aussetzen nicht schön reden, aber aus meiner Sicht ist das Verbot des Inserierens nicht im Sinne des Artenschutzes. Hier wird weder
die Art geschützt noch der illegale Handel eingedämmt. Im Gegenteil, der deutsche Tierschutzbund schreibt 2024 "Der illegale Handel mit Heimtieren bleibt auf einem hohen Niveau, wie die
aktuelle Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes für das Jahr 2023 zeigt." Das heißt, dass -soweit erkennbar- der massive Eingriff in das öffentliche Inserieren keinen Erfolg brachte. Ich
habe noch nie von einer positiven Bilanz dieses Verbots gehört.
Vermehrung |
Zuerst ein paar Fakten:
Artenschutz (auch Artenerhalt) umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten durch den Menschen, entweder aufgrund ethischer oder ästhetischer Prinzipien oder aufgrund
ökologisch begründeter Erkenntnisse. Hierdurch unterscheidet sich der Artenschutz vom Tierschutz, bei dem Menschen das individuelle Tier um seiner selbst willen schützen wollen.
Quelle Wikipedia
Cites ist eine internationale Konvention, die einen den internationalen Handel mit den in ihren Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen verbietet oder einschränkt, wenn dieser nicht
nachhaltig ist. [...] Bei den in Anhang II gelisteten Arten ist ein kommerzieller, internationaler Handel erst nach einer Unbedenklichkeitsprüfung des Ausfuhrstaates möglich. Vorher muss
nachgewiesen werden, dass der Handel den Fortbestand der Art nicht gefährdet.
Quelle Wikipedia
Ich könnte noch mehr zitieren, aber wir wollen keinen Wirrwarr an Paragraphen, sondern unseren eigenen logischen Menschenverstand einsetzen. Artenschutz bedeutet letztendlich, dass das Wohl und
der Erhalte der Tiere noch wichtiger ist, als beim Tierschutz. Er hat eine gesetzliche Grundlage.
In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass jeder quasi alles vermehren darf, solange die Cites vorhanden sind, "nachhaltig" ist hier schon lange nichts mehr. Es ist nicht verboten,
Mischlinge (Bastarde) zu züchten und die Mindestanforderungen an die Haltung der Reptilien hat auch nichts mit dem Wohl der Tiere zu tun. Aus meiner Sicht ist der gut gemeinte Artenschutz völlig
aus dem Ruder gelaufen. Gefährdet ist die Art in Gefangenschaft schon lange nicht mehr. Zumindest nüchtern oberflächig betrachtet, denn der Markt ist völlig übersättigt. Es gibt mehr Tiere als
Tierhalter, die allerdings zum reinen Vergnügen halten und züchten, nicht zum Arterhalt reinrassiger Tiere. Die wahre Gefährdung findet im natürlichen Lebensraum statt. Und dieser wird trotz
Artenschutzabkommen nicht (ausreichend) berücksichtigt. Was nützt es uns, wenn wir eine Maurische mit einer Griechischen Landschildkröte mischen dürfen, wenn sie ohne Winterruhe unter Kunstlicht
und mit Ersatznahrung im viel zu warmen Terrarium gemästet werden dürfen und genau diese Nachzuchten weiter verkauft und neu damit gezüchtet werden darf, während die gefährdeten Tiere in ihren
Lebensräumen weiter tatsächlich gefährdet sind, weil der Mensch immer mehr dort zerstört? Und zeitgleich dürfen jene Schildkrötenalter, die ihre Tiere auf mediterranen wilden Flair, unter
Einhaltung der Vorteile des natürlichen Lebensraumes und dessen Nachahmung die Gesundheit fördert, Artvermischung verhindert und somit reinrassige Nachzuchten erzeugen könnte, dies jedoch
verwehrt wird, weil die Papiere nicht stimmen? Reinrassige Tiere aus artgerechter Haltung zu vermehren bzw. zu inserieren und weiter zu vermitteln ist verboten, während tierquälerische Zustände
völlig legal sind und durch Vorlage der Papiere sogar öffentlich verkauft werden dürfen?
Ich bin kein Befürworter eines Verbots für die Vermehrung, aber eine kontrollierte Vermehrung wäre sicherlich der richtige Ansatz. Und zwar eine Kontrolle zum Wohle der Tiere. Nicht zum
Wohle von Bürokratie und Wirtschaft.
Oder aber wir lassen das Ganze mit dem Artenschutz. In Gefangenschaft brauchen wir dies nicht mehr. Es gibt genug Schildkröten dieser Art. Das, was wir brauchen, ist Artenschutz in den Habitaten.
Damit die Lebensräume erhalten bleiben und die Schildkröten sich dort vermehren. Denn wenn wir so weiter machen, dann haben wir in nur wenigen Jahren ausgerottete natürliche Lebensräume. Und in
Gefangenschaft nur noch Bastarde, die weder gesund sind noch für die Auswilderung eignen würden.
Sachkundenachweis |
Ein Sachkundenachweis, wie er seit Jahren gefordert wird, ist sicherlich ein guter Ansatz. Aus meiner Sicht hoffe ich jedoch, dass dies unter den aktuellen Umständen nicht umgesetzt wird.
Oder anders gesagt: Ja ich bin für einen Sachkundenachweis, damit nur jene die Tiere halten dürfen, die ihnen auch gerecht werden unabhängig davon, ob die Cites richtig und vollständig sind. Aber
der Sachkundenachweis, wie er aktuell für Freiwillige als solcher besteht, ist fehl am Platz, um in die Verpflichtung überzugehen. Ich selbst wollte einen solchen mal ablegen und hatte alle
Unterlagen zuhause, war aber extrem enttäuscht von den Inhalten. Denn wer eine solche Prüfung ablegen will, muss die gesamte Terraristik beherrschen. Demzufolge sind die Infos zur Tierart nur
oberflächig angekratzt. Anstelle man sich auf das Tier, welches man pflegt, konzentriert und umfangreich darüber Bescheid weiß, ist es aktuell so, dass man als Halter von Griechischen
Landschildkröten auch Vogelspinnen, Frösche und Schlangen beherrschen muss. In der Theorie. Ich wüsste nicht, welchen Sinn es haben soll, wenn man Schildkrötenhalter dazu verpflichtet, die
gesamte Terraristik auswendig zu lernen. Ein Hundeführerschein besteht ja auch nicht daraus, die gesamten Säugetiere auswendig zu lernen.
Mein Wunsch wäre daher, dass es für jede Tierart, maximal diese zusammen gefasst (in diesem Fall also europäische Landschildkröten zusammen), einen "Führerschein" ablegen muss. Und zwar nicht zu
den absurden o.g. Gesetzen, wo man ein adultes Schildkrötenpärchen auf 2,5m² bei 30°C Lufttemperatur zu Tode mästet und Bastarde züchtet, sondern in welchem es um tatsächliches Tierwohl geht.
Nämlich im Außengehege die Vorteile des natürlichen Lebensraumes nachzuahmen, artreine Gruppen zu pflegen und vor Gefahren zu schützen. Sobald die Inhalte dieses Sachkundenachweises
tatsächlich zum Wohle der Tiere sind, dann würde ich es sehr begrüßen, wenn Schildkrötenhalter dazu verpflichtet würden. Aber nicht nur die Halter gehören in die Pflicht, auch die prüfenden
Behördenmitarbeiter müssen es beherrschen und alle gewerblichen Mitarbeiter, dazu gehören Zoofachhandlungen ebenso wie Zoo und Tierärzte. Ein Tierarzt, der keine Zusatzausbildung zur Terraristik
hat, sollte ein Verbot zur Behandlung solcher Tiere bekommen (Verweis an Kollegen). Und Tierheime brauchen mehr Unterstützung, damit sie sich um Pfleglinge dieser Art kümmern können. Oft mangelt
es auch dort an Wissen.
Verein zur Förderung artgerechter Haltung europäischer Landschildkröten |
Daher habe ich 2020 einen Schildkrötenverein gegründet, sodass ich es als meine persönliche Berufung sehe, auf Facebook, gutefrage, YouTube, Telegram und im Buch sowie natürlich auf Nachfrage per Mail oder persönlich bei der Umsetzung der artgerechten Schildkrötenhaltung behilflich zu sein. Desweiteren ist es mein Interesse, langfristig und freundlich und behutsam in kleinen Stücken Behörden, gewerbliche Verkäufer, Zoos uva. mit ins Boot zu holen. Je mehr Menschen wissen, was die wahren Bedürfnisse unserer gepanzerten Lieblinge sind, desto besser können wir die Art schützen.